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Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen zur WR-Challenge „Gurgeln für den guten Zweck“:

 

1. Veranstalter

Veranstalter der Challenge „Gurgeln für den guten Zweck“ ist der Werra Verlag Kluthe GmbH & Co. KG, Herrengasse 1-5, 37269 Eschwege (nachfolgend: „Werra-Rundschau; WR“).

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen darf jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Für Schulklassen / Kinder- und Jugendgruppen, die das Alterskriterium nicht erfüllen, können Lehrkräfte o. ä. stellvertretende an der Teilnahme und Verlosung teilnehmen. Pro Klasse ist eine separate Anmeldung erforderlich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WR und deren Angehörige. Die Teilnahme ist kostenlos.

3. Teilnahmezeitraum

Die Challenge beginnt am 12. September 2025. Ab diesem Zeitraum können Videos hochgeladen werden.

4. Teilnahme und Ablauf

Jeder Verein / Jedes Institut darf mit bis zu drei Videos teilnehmen. Zur Teilnahme am Voting und an der Challenge müssen die Videos auf www.wr-aktion.de hochgeladen werden. Jede registrierte Person hat drei Stimmen. Die Stimmen fließen in das Voting ein. Der Start des Votings sowie das Ende der Challenge werden über den Instagram-Kanal der Werra-Rundschau unter @werra_rundschau bekannt gegeben. Die Gewinner werden per E-Mail, Telefon oder Post benachrichtigt.

5. Preise

Das Video mit den meisten Stimmen auf dieser Website hat gewonnen und erhält 500 Euro Preisgeld von der Werra-Rundschau. Davon soll die Hälfte an einen guten Zweck ihrer Wahl gespendet werden. Die andere Hälfte ist für das Gewinner-Team selbst.

6. Anforderungen

In dem Video müssen die Challenge-Teilnehmer ein Lieblingslied gurgeln. Das teilnehmende Team muss in dem Video drei weitere Teams nominieren und den Spendenzweck erwähnen. Auf der Plattform Instagram muss in oder unter dem Video die Werra-Rundschau verlinkt werden und das Hashtag #wrchallenge verwendet werden.
Sind auf den Videos neben den Challenge-Teilnehmern weitere Personen erkennbar, darf der Upload nur mit deren Einverständnis erfolgen. Vor dem Hochladen eines Videos muss der Teilnehmer sicherstellen, dass er die Veröffentlichung nicht gegen Nutzungsrechte, Gesetze, Rechte Dritter oder diese Teilnahmebedingungen verstößt.

7. Nutzungsrechte

Mit dem Upload räumt der Teilnehmer der WR ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Videos ein. Dieses umfasst insbesondere:

8. Veröffentlichung und werbliche Nutzung

Eine Auswahl aus allen eingereichten Videos kann zur werblichen Nutzung verwendet werden.
Von dem Team, welches die Challenge gewonnen hat, werden im Anschluss Fotos erstellt. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Aufnahme sowie der werblichen Nutzung dieser Bilder in verschiedenen Medien print und online einverstanden.

9. Gewinnannahme

Nimmt ein Team seinen Preis nicht innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung an, verfällt der Gewinn.

10. Ausschluss von der Teilnahme

Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn sie falsche Angaben machen oder eingereichte Videos gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Sollte ein bereits festgestellter Gewinner betroffen sein, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

11. Vorzeitige Beendigung und Änderungen

Die WR behält sich das Recht vor, die Challenge aus technischen oder rechtlichen Gründen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder vorzeitig zu beenden.

12. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Die Teilnehmer erklären sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Challenge einverstanden. Im Falle eines Gewinns dürfen Vor- und Nachname sowie der Verein, das Institut und der Wohnort veröffentlicht werden. Die WR darf die Daten sowie die eingereichten Videos für die Berichterstattung und Veröffentlichung in unterschiedlichen Medien nutzen.

14. Freistellung

Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der eingereichten Videos entstehen, sofern sie diese zu vertreten haben. Dies umfasst auch die Kosten notwendiger Rechtsverteidigung.

15. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Videos, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.